So wird gerechnet
Die Anzahl der Steigungen ergibt sich aus Geschosshöhe geteilt durch gewünschte Steigung, gerundet. Der Auftritt folgt der Schrittmaßregel (2 × Steigung + Auftritt ≈ 63 cm), die einer natürlichen Schrittlänge entspricht.
So messen Sie
Von Fertigfußboden zu Fertigfußboden messen; Bodenbeläge mitberücksichtigen.
Tipps
- Alle Steigungen müssen gleich hoch sein; eine abweichende Stufe ist eine Stolperfalle.
- Über den Stufen mindestens 2 m Kopfhöhe lassen.
- Vorgaben zu Geländer und Mindestbreite in der Bauordnung prüfen.